Kommunalwahlen 2024
Wir stellen uns zu den Wahlen in Königs Wusterhausen & Ortsteilen und dem Kreistag auf, um bei der künftigen Entwicklung unserer Stadt und dem Landkreis mitwirken zu können.
An uns geht nicht vorbei, dass KWer die Geschwindigkeit des Zuzuges der gesamten Region und den Wegfall von grünen Flächen auch mit Sorge verfolgen und teilen diese in vielen Fällen.
Wir denken es muss künftig weniger um schnelles Wachstum gehen, Transparenz und Bürgerbeteiligung müssen an erster Stelle stehen.
In Zeiten von Klimaerwärmung und -wandel muss es selbstverständlich sein grüne Fläche, Bäume und Wälder zu bewahren und zu erhalten.
UND! Vor allem muss es in allen Bereichen um die Anliegen der Einwohner gehen.

Kommunalwahlen in Brandenburg 2024
Brandenburger erwartet in diesem Jahr ein kleiner Wahlmarathon. Folgend alle Wahlen im Überblick:

09.06.2024
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
SVV
Gewählt wird hier der Gemeindevertreter oder Vertreterin, der die Interessen im Rathaus nach den Wahlen vertritt. Die Bewerber können in einer Wählergruppe, einer Partei organisiert oder als Einzelkandidat aufgestellt werden.
Die Gemeindevertreter werden für eine Wahlperiode von insgesamt 5 Jahren bei den Kommunalwahlen in direkter Wahl von den Einwohnern von Königs Wusterhausen und Ortsteilen gewählt.
Die letzte Kommunalwahl fand am 26. Mai 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Königs Wusterhausen oderOrtsteile und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese kann er einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben.
Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Bei mehr als drei Kreuzen verliert der ganze Stimmzettel seine Gültigkeit. Bei der Stimmabgabe muss sich die Wählerin / der Wähler nicht an die Reihenfolge der jeweiligen Liste halten.
Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Vollendung des
16. Lebensjahr
Die nächste Wahl findet am 09.06.2024 statt.
Sie wollen Gemeindevertreter bei den nächsten Wahlen werden?
Dann sollten Sie mit uns in Kontakt treten.

09.06.2024
Wahlen zum Kreistag
Dahme-Spreewald
Gewählt wird hier der Kreistagsabgeordnete der die Interessen im Kreistag nach den Wahlen vertritt. Die Bewerber können in einer Wählergruppe, einer Partei organisiert oder als Einzelkandidat aufgestellt werden.
Die Kreistagsabgeordneten werden für eine Wahlperiode von 5 Jahren bei den Kommunalwahlen in direkter Wahl von den Einwohnern eines Wahlbezirkes gewählt.
Die letzte Kreistagswahl fand am 26. Mai 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft im Landkreis Dahme Spreewald und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese kann er einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben.
Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Bei mehr als drei Kreuzen verliert der ganze Stimmzettel seine Gültigkeit. Bei der Stimmabgabe muss sich die Wählerin / der Wähler nicht an die Reihenfolge der jeweiligen Liste halten.
Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Vollendung des
16. Lebensjahr
Die nächste Wahl findet am 09.06.2024 statt.
Sie wollen Kreistagsabgeordneter bei den nächsten Wahlen werden?
Dann sollten Sie mit uns in Kontakt treten.

22.09.2024
Wahlen zum Landtag Brandenburg
Gewählt wird hier der Landtagsabgeordnete der die Interessen im Bundesland nach den Wahlen vertritt. Die Bewerber können in einer Wählergruppe, einer Partei organisiert oder als Einzelkandidat aufgestellt werden.
Die Landtagsabgeordneten werden für eine Wahlperiode von 5 Jahren bei den Landtagswahlen in direkter und indirekter Wahl von den Einwohnern eines Bundeslandes gewählt.
Die letzte Landtagswahl fand am 01. September 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft im Land Brandenburg und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler in Brandenburg hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die Direktkandidatin bzw. der Direktkandidat eigenen Wahlkreis gewählt. Wer im Wahlkreis die meisten dieser Stimmen bekommt, zieht direkt in den Landtag ein. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei oder Vereinigung. Diese Stimme bestimmt dann auch die prozentuale Sitzverteilung im Landtag.
Was ist die 5% Hürde?
Eine Partei oder Vereinigung muss mindestens fünf Prozent aller Landesstimmen in Brandenburg erringen, um Abgeordnete in den Landtag schicken zu können. Schafft sie das nicht, ist sie nicht im Landtag vertreten. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Wenn eine Partei ein Direktmandat in einem Wahlkreis erringt, erhält sie so viele Sitze im Landtag, wie es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht.
Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Vollendung des
16. Lebensjahr
Die nächste Wahl findet am 22.09.2024 statt.